Teilungsvermessung

Um Grundstücksteile kaufen oder verkaufen zu können und um sie zu bebauen, ist oftmals eine Neuordnung der Grundstückssituation notwendig. Wir holen für Sie die notwendigen behördlichen Genehmigungen ein (Teilungsgenehmigung bei bebauten Grundstücken; beraten Sie bei der Inanspruchnahme von Baulasten) und nehmen nach Vorliegen der Genehmigungen, die örtliche Teilungsvermessung vor. Die Gebühren hierfür berechnen sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW (VermGebT) und sind abhängig vom Grundstückswert, der Grenzlänge und der Grundstücksgröße.