Wenn Ihre Grenzzeichen nicht mehr sichtbar sind, oder Sie nicht genau wissen wo Ihre Grundstücksgrenzen verlaufen, bieten wir Ihnen sowohl eine (amtliche) Grenzanzeige (markieren der Grenze in der Örtlichkeit), als auch eine Grenzwiederherrstellung (urkundlich anerkannt und dauerhaft abgemarkt) an.
Für Informationen wenden Sie sich gerne an uns. Kontakt